"Wir wollen unsere Freunde und auch die Freunde unserer Kinder aus der Schule zu Weihnachten einladen. Besonders unsere Kinder sollen nicht das Gefühl haben, anders zu sein", erklärt Fatima. Dazu will sie ein klassisches Weihnachtsmenu am zweiten Festtag servieren. Und zuhause sei der Baum schon geschmückt, die Geschenke für die Kinder schon gekauft.
In dem Spezialgeschäft wo Fatima einkauft sind alle Produkte "halal", was übersetzt "erlaubt" bedeutet. So bietet die Halal-Lebensmittelkette nicht nur Kapaun und Foie Gras an, sondern auch Truthahn, Wachtel und Perlhühner. Auch "Halal-Champagner", ein perlendes nicht-alkoholisches Getränk, dem traditionellen Champagner nachempfunden, wird hier angeboten.
Die Halal-Geschäfte sind für die in Frankreich lebenden 5 bis 6 Millionen Muslime eine nicht wegzudenkende Einkaufsquelle. Die Halal-Gruppe hat sich denn auch auf "Ethnomarketing" spezialisiert. Nach einer Studie macht die Gruppe im letzten Geschäftsjahr fast vier Milliarden Euro Umsatz mit einem jährlichen Wachstum von 15 Prozent. In deren Geschäften kaufen 93 Prozent der in Frankreich lebenden nordafrikanischen Bevölkerung, so die Studie, und bis zu 55 Prozent der Franzosen.
"Weil auch alles was aus dem Meer kommt halal ist, kaufe ich hier auch verschiedene Fische, oft Austern und Lachs" sagt Fatima. "Im Prinzip gibt es zum klassischen französischen Weihnachtsfest in unserer Familie keinen Unterschied. In dem wir Verwandte und Freunde zu Weihnachten treffen, erhalten wir die Beziehungen und Netzwerke aufrecht, was uns sehr wichtig ist". (aw.yoopress)
Halal*:( "rein, erlaubt") bezeichnet im Islam alle Dinge und Taten, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Das Gegenteil ist haram (verboten). Zwischen Halal und Haram gibt es eine Grauzone, die Makruh genannt wird. Makruh (verpönt/unerwünscht) bezeichnet alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch in Richtung Haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden.
Die Speisevorschriften sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Speisen erlaubt sind, außer solche, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist der Genuss von Alkohol und von Blut verboten. Es dürfen nur Tiere gegessen werden, die geschlachtet wurden und nicht verendet sind. Ferner ist nichtgeschlachtetes Tier auch dann erlaubt, wenn es von eigens dafür abgerichteten Jagdtieren erlegt wird, jedoch nicht von wilden Raubtieren unbekannter Herkunft und Gesundheit. Verboten sind auch Opfertiere fremder Religionen. (Quelle: Wikipedia)




Hits: 959
Als Email versenden
Lesezeichen setzen

