Das Ministerium beruft sich weiter auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Dieses hatte nach Klagen von Landwirten die Veröffentlichung im Internet ausgesetzt und sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Andere Gerichte hatten grünes Licht zur Veröffentlichung gegeben.
Deutschland hatte am Dienstag die Empfänger der EU-Agrarsubventionen als letztes Mitgliedsland offen gelegt. Die bayerischen Empfänger waren nicht dabei. Brüssel drohte daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an. Eine Sprecherin von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagte auf Anfrage, das Ministerium nehme die Ankündigung aus Brüssel zur Kenntnis. Es handle sich dabei um eine Angelegenheit zwischen Bayern und der EU-Kommission. (aw.yoopress)




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