Das bundesweit beachtete und in der Folge in vielen Städten diskutierte und zum Teil nachgemachte Alkoholverbot betraf das Kneipenviertel "Bermudadreieck". Außerdem hatten die Freiburger Stadtoberen ein Verbot für Randgruppen verhängt, die sich an öffentlichen Plätzen zum Trinken trafen.
Nach Auffassung der Mannheimer Richter ist die zunächst auf zwei Jahre befristete Regelung zu pauschal. Damit konnte sich der Jurastudent John Philipp Thurn durchsetzen. Eine Revision gegen die Entscheidung ließen die Richter nicht zu (Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).
Die Stadtverwaltung hatte den starken Alkoholkonsum für die Zunahme an Gewaltdelikten im "Bermudadreieck" verantwortlich gemacht und untersagte deshalb den Alkoholkonsum auf Freiflächen außerhalb der Gaststätten und Diskotheken. Das Verbot galt jeweils von Freitags 22 Uhr bis Montags 6 Uhr und war mit einer Bußgeldandrohung verbunden.
Nach Auffassung des Gerichts wäre ein Verbot nur zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass alle auf den Freiflächen Alkohol trinkende Besucher des Viertels regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch keine Rede sein. Falls die Stadt an Brennpunkten schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch entgegen wirken wolle, müsse vorher die Gesetzeslage geändert werden.
Außerdem erklärte das Gericht auch den so genannten Randgruppentrinkparagraphen für rechtswidrig. Nach diesem Paragraphen war das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zweck des Alkohltrinkens im Stadtgebiet verboten. Diese Regelung kritisierten die Richter als zu unbestimmt.
Freiburgs OB Salomon forderte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf, nun gesetzgeberisch tätig zu werden. Die Landesregierung müsse das Polizeirecht in Baden-Württemberg so ändern, dass solche Verbote wie die nun gescheiterten möglich werden. "Wir haben es versucht und das Gericht hat uns diesen Weg verwehrt. Das Problem jedoch bleibt bestehen." Freiburg habe mit seiner Polizeiverordnung Neuland betreten und damit bundesweit Beachtung gefunden, denn viele andere Städte hätten mit ähnlichen Problemen zu kämpfen.
Der Kläger, der im Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen engagierte Thurn, sagte dagegen, er sei über seinen Erfolg "sehr erleichtert". Dem Freiburger Internet-Dienst fudder.de sagte Thurn, dass Gericht sei seiner Meinung gefolgt, dass die Formulierungen des Verbots sehr unklar seien.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) bedauerte die Entscheidung. "Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder im Innenstadtbereich zu erlassen, ist eine Maßnahme zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und der Gewalt in den Städten und Gemeinden", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Gerd Landsberg. Drei von zehn Gewaltdelikten würden unter Alkoholeinfluss begangen. Der DStGB fordere deshalb die Bundesländer auf, nun gesetzliche Grundlagen für Verbote zu schaffen. (red.yoopress)




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