Ab 2012 wird es ernst mit der Rente mit 67

Mittwoch, 04. Januar 2012 | 09:13 Uhr | RED.YOOPRESS | RATGEBER
Quelle: AFP
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Neue Ruheständler müssen einen Monat länger arbeiten

DEUTSCHLAND (Würzburg) - Das Gesetz sieht vor, dass sich ab 2012 das reguläre Renteneintrittsalter pro Jahr zunächst um einen Monat verschiebt, ab 2024 sind es dann sogar pro Jahr zwei Monate. Der Zeitpunkt, ab dem die volle Rente gezahlt wird, rutscht damit für Neurentner schrittweise nach hinten, bis er im Jahr 2031 bei 67 Jahren liegt. Betroffen sein werden dann alle Rentenbezieher ab dem Jahrgang 1964.

Was gilt für die neuen Rentner ab 2012?

Für 2012 bedeutet die Neuregelung, dass die 1947 Geborenen bis einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag arbeiten müssen, um in den Genuss ihrer vollen Rente zu kommen. Es wird aber auch weiter möglich sein, gegen Abschläge früher in Rente zu gehen, und zwar ab dem 63. Lebensjahr. Voraussetzung sind allerdings 35 Versicherungsjahre. Dabei gilt: Für jeden Monat vorgezogenen Ruhestands werden lebenslang 0,3 Prozent von der Altersrente abgezogen. Das ist für die Neurentner zunächst nur ein geringer Einschnitt, für die folgenden Jahrgänge erhöhen sich die Abschläge aber erheblich.

Weil auch künftig ein Renteneintritt ab 63 möglich sein wird, summiert sich der Abschlag im Laufe der Jahre erheblich. Jene, für die das Eintrittsalter 67 gilt, die aber schon mit 63 Jahren zu arbeiten aufhören, müssen dann Einbußen von 14,4 Prozent hinnehmen.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Grundsätzlich gilt die verlängerte Lebensarbeitszeit im kommenden Jahr für alle, die 2012 das 65. Lebensjahr erreichen. Das sind Schätzungen zufolge rund 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl jener, die tatsächlich von der Neuregelung betroffen sind, dürfte aber deutlich niedriger ausfallen. Denn schließlich arbeiten längst nicht mehr alle mit 65 Jahren. Viele Senioren hören mit 63 auf und nehmen bereits jetzt Abschläge in Kauf - entweder freiwillig oder weil sie nicht weiter beschäftigt werden. Im Jahr 2010 waren dies 47,5 Prozent der Neurentner.

Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz zur Rente mit 67 war im März 2007 von der damaligen großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Damit reagierte die Politik auf die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Zahl der Beitragszahler aufgrund der demografischen Entwicklung. Das Gesetz enthält eine Überprüfungsklausel. Demnach muss regelmäßig geprüft werden, ob es die Arbeitsmarktlage für Ältere tatsächlich erlaubt, das Renteneintrittsalter anzuheben.

Kritik der Opposition

Die SPD will die von ihr miteingeführte Rente mit 67 zwar nicht abschaffen. Die Sozialdemokraten treten allerdings inzwischen dafür ein, die Regelung solange auszusetzen, bis 50 Prozent aller Männer und Frauen zwischen 60 und 64 einen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Die Beschäftigtenquote in dieser Altersgruppe stieg laut Bundesarbeitsministerium bis März 2011 auf 26,4 Prozent an. Die Erwerbstätigenquote, die auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder Selbstständigkeit erfasst, lag 2010 bei 40,5 Prozent. Auch die Grünen vertreten die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Rente mit 67 erst noch geschaffen werden müssten. Die Linkspartei fordert dagegen den völligen Verzicht auf die Rente mit 67. (red.yoopress)

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