Höhere Renten, niedrigere Roamingpreise und Neues beim TÜV

Montag, 02. Juli 2012 | 09:16 Uhr | RED.YOOPRESS | RATGEBER
Quelle: AFP| Co-Autor: S.BRONST
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Was sich neben Mobilfunktarifen für Verbraucher zum 1. Juli alles ändert

DEUTSCHLAND (Berlin) - Zum Monatswechsel treten durch neue Bestimmungen in Deutschland und der EU einige wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Deutsche Rentner erhalten ab 1. Juli deutlich mehr Geld. Verbraucher können sich zudem unter anderem auf Kostenobergrenzen beim mobilen Internetsurfen im Ausland freuen.

RENTENERHÖHUNG: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten vom Monatswechsel an mehr Geld. Ihre Bezüge steigen ab 1. Juli im Osten um 2,26 Prozent und im Westen um 2,18 Prozent. Grund für das deutliche Rentenplus sind die gestiegenen Löhne und der Rückgang der Arbeitslosigkeit im vergangenen Jahr. Ruheständler werden also an der guten Konjunkturentwicklung beteiligt. Im vergangenen Jahr gab es eine Rentenerhöhung um 0,99 Prozent. Die offizielle Anpassungsmitteilung, die an alle Bezieher verschickt wird, erhält zudem ein neue Form: Laut Rentenversicherung wird sie verständlicher und übersichtlicher.

HANDY IM AUSLAND: Beim Internetsurfen per Smartphone oder Handy dürfen deutsche Mobilfunk-Anbieter in der EU ab 1. Juli höchstens 83 Cent inklusive der Mehrwertsteuer pro Megabyte Daten verlangen. Bislang galt dafür keine Preisgrenze. Zudem sinken die Obergrenzen fürs Telefonieren und SMS-Schreiben im EU-Ausland: Kunden mit deutschen Handyverträgen zahlen dann nicht mehr als 35 Cent pro Minute. Die Kosten für ankommende Anrufe sinken auf zehn Cent. Eine Kurzmitteilung aus dem Ausland kostet noch höchstens elf Cent.

WECHSELKENNZEICHEN: Ab 1. Juli können deutsche Auto- und Motorradfahrer mit nur einem Nummernschild parallel verschiedene Fahrzeuge nutzen. Das sogenannte Wechselnummerschild kann je nach Bedarf spontan umgesteckt werden - aber nur innerhalb einer Fahrzeugklasse. Denkbar ist etwa das abwechselnde Verwenden an einem Pkw sowie einem Wohnmobil. Ein Wechsel zwischen Auto und Motorrad ist dagegen nicht erlaubt. Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer sind mit dem System nicht verbunden. Nach Angaben des Automobilclubs ADAC können Fahrzeugbesitzer aber mit Vorteilen bei Kfz-Versicherungen rechnen.

TÜV: Ein versäumter Termin bei der Hautuntersuchung fürs Auto wird für Autofahrer ab 1. Juli teurer. Wer sein Fahrzeug mehr als zwei Monate nach dem fälligen Termin zu den Prüfern bringt, muss eine um 20 Prozent höhere Gebühr zahlen. Das hatte der Bundesrat im März beschlossen. Nach erfolgreicher Untersuchung gilt die neue Plakette dann aber volle 24 Monaten und wird nicht mehr - wie bislang üblich - auf den ursprünglichen Prüftermin zurückdatiert.

EU-BIO-LOGO: Vom Monatswechsel an wird das neue EU-Logo für abgepackte ökologische Lebensmittel zur Pflicht. Das stilisierte Blatt aus EU-Sternen auf grünem Grund wurde bereits vor zwei Jahren eingeführt und findet sich schon auf vielen Produkten. Jetzt endet die Übergangsfrist und alle entsprechenden Waren müssen es tragen. Das Siegel gilt generell für vorverpackte Lebensmittel, also etwa Olivenöl, Marmeladen oder eingeschweißtes Brot. Das Logo garantiert, dass 95 Prozent der Zutaten aus Bio-Landwirtschaft stammen. Strengere Siegel wie sie die Verbände Bioland, Demeter oder Naturland vergeben, bleiben gültig.

MEHRWERTSTEUER FÜR PFERDE: Von Juli an unterliegen Pferde in Deutschland dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Bislang war beim Verkauf von Reit-, Arbeits-, Zucht- und Schlachtpferden nur der ermäßigte Satz von sieben Prozent fällig geworden. Die vom Bundestag im März dieses Jahres beschlossene Regelung war von Reitervereinigungen und dem Deutschen Bauernverband abgelehnt worden. (s.bronst)

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