Der Angriff vom 12. September 2009 sah nicht zuletzt durch die Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Tat so aus wie das Aufeinandertreffen von Gut und Böse: Hier der 50-jährige Brunner, der sich mit großem Einsatz schützend vor vier Teenager stellte und für seine Zivilcourage posthum vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Dort die zwei Angreifer, die ihr Leben mit Alkohol und Drogen verbrachten und von denen S. sich in Raptexten in Gewaltphantasien erging. Doch nach den insgesamt zwölf Prozesstagen gibt es berechtigte Zweifel, ob das reine Gut-Böse-Schema funktioniert.
Nachdem feststeht, dass Brunner als Erster zugeschlagen hat und obendrein an einem Herzfehler litt, wird inzwischen mit Spannung erwartet, ob das Gericht bei Markus S. die Tat wie von der Staatsanwaltschaft gefordert als Mord oder wie von den Verteidigern gefordert als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet. Bei L. ließ Staatsanwältin Verena Käbisch selbst den Mordvorwurf fallen, auch wenn dieser nur "einen Zentimeter" davon entfernt gewesen sei.
Einig sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger, dass beide Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden sollen. Für den zur Tatzeit 18-jährigen S. wäre auch Erwachsenenstrafrecht möglich gewesen. L. war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für S. auf die mögliche Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft wegen Mordes. Käbisch sieht es als erwiesen an, dass er in dem nicht mal zwei Minuten dauernden Angriff auf Brunners Kopf eingetreten und damit seinen Tod in Kauf genommen hat. Als Mordmotiv sieht die Anklage die Wut von S. darüber, dass Brunner die Teenager vor einem Erpressungsversuch durch die beiden Beschuldigten schützte. Für L., der weniger zutrat, verlangte Käbisch acht Jahre Jugendhaft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Verteidiger von S. plädierten für diesen dagegen auf eine Strafe von deutlich unter sieben Jahren Jugendhaft, die von L. auf dreieinhalb Jahre. Den Mordvorwurf sehen beide als widerlegt an. Die Verteidiger begründen dies damit, dass Brunner als Erster zuschlug und an einem unentdeckten Herzfehler litt.
Die Verteidiger sagten in ihren Plädoyers, dass der 50-jährige Brunner ohne den Herzfehler trotz seiner Verletzungen durch die Prügel heute noch leben würde. Dagegen argumentierte Käbisch, dass nur die Schläge und Tritte das Herz in solch einen Stress gebracht hätten, dass es aussetzte - nach ihrer Auffassung hätte er ohne den Angriff ein alter Mann werden können. (afp-red.yoopress)




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