In dem Streit geht es vor allem um Musikvideos, die Internetnutzer auf der zum Google-Konzern gehörenden Videoplattform Youtube abrufen können. Dass die Musikstücke dort genutzt werden, sei der GEMA "lange bekannt", erklärte das Landgericht. Sie müsse ihren Streit mit Youtube daher in einem Hauptverfahren endgültig klären. Es spreche aber "viel dafür", dass die GEMA das Recht habe, das Löschen der Musikstücke zu verlangen. Es liege nahe, dass Google "zumutbare Prüfpflichten" zur Verhinderung von Rechtsverletzungen unterlassen habe.
Google begrüßte die Ablehnung der einstweiligen Verfügung. Das Unternehmen teilte mit, es wolle gerne durch die Nutzung geschützter Musikstücke auf Youtube Geld verdienen. Die Einnahmen sollten anschließend mit Rechteverwertern wie der GEMA geteilt werden. Eine solche Lösung könne aber nicht vor Gericht, sondern nur bei Verhandlungen erreicht werden. Google rief die GEMA dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die GEMA wies ihrerseits darauf hin, dass das Gericht angedeutet habe, im Sinne der Gesellschaft zu entscheiden. Die Gesellschaft will nach eigenen Angaben nur das Hauptsacheverfahren abwarten.
Lizenzvertragsverhandlungen zwischen beiden Parteien waren erst im Frühjahr gescheitert. Eine frühere Nutzungsvereinbarung war im März 2009 ausgelaufen. Die GEMA hatte dann zusammen mit Rechteverwertern aus fünf europäischen Ländern und den USA die juristischen Schritte eingeleitet. Die Gesellschaften decken nach GEMA-Angaben etwa 60 Prozent des Weltmusikrepertoires ab. Zusammen haben sie Google im Mai aufgefordert, rund 600 Musikstücke von der Youtube-Seite zu löschen. Die GEMA repräsentiert eine Million Rechteinhaber aus aller Welt sowie 60.000 deutsche Komponisten, Autoren und Musikverleger. (afp-red.yoopress)




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