Generell soll die Polizei Material eines Journalisten nur noch beschlagnahmen dürfen, wenn ein "dringender" Verdacht für eine Straftat besteht; bislang reichte ein einfacher Verdacht aus. Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der Cicero-Affäre. Das Blatt hatte 2005 aus geheimen Akten des Bundeskriminalamts zitiert; daraufhin waren die Redaktionsräume durchsucht worden. Das Bundesverfassungsgericht rügte dies 2006 als Verstoß gegen die Pressefreiheit.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte den Gesetzentwurf als "halbherzig". Statt einer Ausnahmeklausel für Journalisten müsse die "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ganz aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Auch für Journalisten bleibe zudem schon die Frage nach Geheimnissen als "Anstiftung zum Geheimnisverrat" strafbar. (afp-red.yoopress)




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