Wer´s versteht: Staatsvertrag entlastet Kleingärtner und belastet Behinderte

Samstag, 23. October 2010 | 09:22 Uhr | RED.YOOPRESS | POLITIK
Quelle: AFP
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Viele Kleingärtner müssen nicht mehr doppelt Rundfunkgebühr zahlen - Für Behinderte wird ein Drittel der neuen Haushaltsabgabe fällig

DEUTSCHLAND (Magdeburg) - Die meisten Besitzer von Gartenlauben, die dort einen Radio oder ein Fernsehgerät stehen haben, müssen künftig nicht mehr doppelt Rundfunkgebühr zahlen. Die ab 2013 geplante Haushaltsabgabe wird nur dann für Gartenhäuschen fällig, wenn jemand dort auch wohnt, sagte ein Sprecher der sächsischen Staatskanzlei am Freitag nach Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg. Bisher war die Rundfunkgebühr immer dann fällig, wenn ein Fernseher oder ein Radio in der Gartenlaube stand. Für eine Zweitwohnung sowie Ferienhäuser fällt die Gebühr auch weiterhin an.

Im Zuge der von den Ministerpräsidenten beschlossenen Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine pauschale Abgabe pro Haushalt beschlossen die Ministerpräsidenten auch weitere Änderungen: So sind Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlöse und schwer behinderte Menschen künftig nicht mehr grundsätzlich von der Gebühr befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen, sofern sie dies finanziell leisten können und nicht zum Beispiel Sozialhilfe beziehen.

Die Ministerpräsidenten hatten am Donnerstag endgültig grünes Licht für den neuen Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung gegeben. Danach soll die Gebühr ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Damit müssten Haushalte künftig auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher und kein Radio haben. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.

Für Firmen soll der Rundfunkbeitrag künftig für jede Betriebsstätte erhoben werden und zwar gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Kleinstbetriebe zahlen nur ein Drittel des Beitrags. Ein Kraftfahrzeug pro Filiale soll zudem beitragsfrei sein. Der Entwurf des Staatsvertrags soll von den Ländern voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet werden. (red.yoopress)

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