Im Zuge der von den Ministerpräsidenten beschlossenen Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine pauschale Abgabe pro Haushalt beschlossen die Ministerpräsidenten auch weitere Änderungen: So sind Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlöse und schwer behinderte Menschen künftig nicht mehr grundsätzlich von der Gebühr befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen, sofern sie dies finanziell leisten können und nicht zum Beispiel Sozialhilfe beziehen.
Die Ministerpräsidenten hatten am Donnerstag endgültig grünes Licht für den neuen Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung gegeben. Danach soll die Gebühr ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Damit müssten Haushalte künftig auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher und kein Radio haben. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.
Für Firmen soll der Rundfunkbeitrag künftig für jede Betriebsstätte erhoben werden und zwar gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Kleinstbetriebe zahlen nur ein Drittel des Beitrags. Ein Kraftfahrzeug pro Filiale soll zudem beitragsfrei sein. Der Entwurf des Staatsvertrags soll von den Ländern voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet werden. (red.yoopress)




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