Ein generelles Alkoholkonsumverbot in Zügen der Deutschen Bahn bezeichnete Becht als "nicht zielführend" und lehnte es ab. Nach seinen Angaben werden lediglich fünf Prozent der Körperverletzungen in der Bahn von alkoholisierten Tätern begangen. Zudem sei die Zahl der Übergriffe von 1886 im Jahr 2010 auf 1679 im vergangenen Jahr gesunken. Das sei ein Rückgang von elf Prozent. Die Vandalismus-Taten hätten sogar um 13 Prozent abgenommen. Sie gingen von rund 16.150 im Jahr 2010 auf 13.960 ein Jahr später zurück. Grund sei die verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften.
Außerdem trinken die Bahnreisenden laut Becht häufig bereits vor der Fahrt. Die Zugreise sei deshalb meist nicht ausschlaggebend für die Alkoholisierung. Um ein Alkoholkonsumverbot durchzusetzen, müssten rund 100 Millionen Euro für mehr Sicherheitspersonal auf dem ganzen Netz aufgewendet werden, die an den Steuerzahler "durchgereicht" würden. Erfahrungen aus München und Hamburg, wo Alkohol im öffentlichen Nahverkehr seit vergangenem Winter nicht mehr erlaubt ist, zeigten, dass ein Verbot das Sicherheitsempfinden nicht wesentlich verändere.
Becht hielt ein Bußgeld von 30 bis 40 Euro für "möglich", das von der Bundespolizei erhoben würde. Laut Becht treten Probleme mit alkoholisierten Störern vor allem vor und nach Fußballspielen, im sogenannten Fanreiseverkehr, und beim Abreiseverkehr nach musikalischen Großveranstaltungen auf. (red.yoopress)




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