Neue strenge Regeln für Gentests - Die Hintergründe

Dienstag, 16. Februar 2010 | 09:51 Uhr | AFP-AW.YOOPRESS | RECHT & GESETZ
2010_02wg_gentest
Ab 1. Februar in Kraft: Gendiagnostikgesetz

DEUTSCHLAND (Berlin) - Für Gentests gelten neue strenge Regeln. Ab dem 1. Februar trat das bereits im Sommer vergangenen Jahres beschlossene Gendiagnostikgesetz in Kraft. Grundprinzip der Neuregelung ist die "informationelle Selbstbestimmung" jedes Einzelnen, was sowohl das Wissen als auch das Nichtwissen über eigene genetische Befunde umfasst. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass der Betroffene in eine genetischen Untersuchung ausdrücklich einwilligen muss. Zudem soll es umfassende Beratungen geben. Pflicht sind diese bei Untersuchungen, die Vorhersagen über die eigene Gesundheit oder die eines ungeborenen Kindes erlauben.

Arbeitgeber dürfen von Mitarbeitern oder Bewerbern grundsätzlich keinen Gentest verlangen und auch Ergebnisse vorheriger Untersuchungen nicht verwenden. Zum Arbeitsschutz sind genetische Untersuchungen in engen Grenzen ausnahmsweise zulässig. Versicherungen dürfen von ihren Kunden keine genetische Untersuchung verlangen. Sie können sich allerdings die Ergebnisse bereits vorliegender Tests vorlegen lassen, wenn etwa bei einer Lebensversicherung eine Summe von mehr als 300.000 Euro oder eine Jahresrente von mehr als 30.000 Euro vereinbart wurde. Damit soll Missbrauch verhindert werden.

Vor der Geburt sind Gentests nur zu medizinischen Zwecken erlaubt, also zur Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit beeinträchtigen könnten. Vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten, die wie die Hirnerkrankung Chorea Huntington erst im Erwachsenenalter auftreten, sind dagegen verboten. Heimliche Vaterschaftstests sind künftig tabu. Der Betroffene muss nämlich auch in diesem Fall einer Untersuchung zustimmen. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. (afp-aw.yoopress)

Kommentare (0)