Ein Grund für das Urteil war, dass das Onlineportal den Kommentar aus dem Netz genommen hatte, nachdem sich die Hostel-Betreiberin beschwert hatte. Außerdem stellte das Kammergericht fest, dass das Bewertungsportal nicht verpflichtet sei, "Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen", hieß es in der Erklärung des Gerichts. Das gelte auch für anonyme Kommentare.
Das Gericht verwies auf die Nutzungsbedingungen der Internetseite, die den Nutzer verpflichten, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Schließlich erlaube es die Vielzahl von Bewertungen dem Internetnutzer, "Einzelstimmen kritisch einzuordnen und Ausreißer zu erkennen". Eine Stellungnahme des kritisierten Betriebs müsse ebenfalls nicht vor der Veröffentlichung eingeholt werden. Eine Beschwerde gegen das Urteil ist laut Gericht nicht möglich. (red.yoopress)




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