Gericht regt im Streit um "Tagesschau"-App Einigung an

Freitag, 14. October 2011 | 07:29 Uhr | | RECHT & GESETZ
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Verlage werfen ARD unfairen Wettbewerb vor (Screenshot ARD)

DEUTSCHLAND (Köln) - Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App haben das Landgericht Köln die ARD und die klagenden Verlage zu einer außergerichtlichen Einigung aufgerufen. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Wettbewerbskammer, Dieter Kehl, forderte nach Angaben eines Gerichtssprechers zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag die Parteien auf, sich an einen Tisch zu setzen. 2,4 Millionen Menschen nutzen das umstrittene Angebot inzwischen.

Mit dem kleinen zusätzlichen Programm können Nutzer mit dem Smartphone oder auch sogenannten Tabletcomputern wie dem iPad auf die Inhalte der "Tagesschau"-Internetseite einschließlich der dort von der Redaktion veröffentlichten Nachrichten-Berichte zu aktuellen Themen zugreifen. Das Angebot erfreut sich stark wachsender Nachfrage - seit Juni wurde das Programm weitere 700.000 Mal heruntergeladen.

Die Kläger sehen in dem kostenlosen Angebot seit längerem eine unfaire Konkurrenz für ihre Internetseiten und Redaktionen, die sie durch Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements finanzieren müssen. Die "Tagesschau"-Macher bestreiten hingegen, dass ihr Angebot wie von den Klägern behauptet textlastig und presseähnlich sei.

Der Vorsitzende Richter machte nach Angaben des Gerichtssprechers die Schwierigkeiten deutlich, allgemeine Maßstäbe für die Presseähnlichkeit des Angebots aufzustellen. Auch habe er die Frage aufgeworfen, ob der Hauptantrag der Kläger hinreichend bestimmt ist - falls er dies nicht sei, sei er nicht zulässig. Nach diesen Hinweisen vertagte das Gericht die Entscheidung auf einen zunächst noch nicht festgelegten Zeitpunkt im kommenden Jahr - sollten die Verlage und die ARD der Empfehlung des Richters folgen, könnten sie sich in der Zeit zu verständigen versuchen.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piehl nannte den Appell zu einer außergerichtlichen Einigung "sehr vernünftig". "Ich bin sicher, dass ein solches Treffen jetzt auch zeitnah stattfinden wird." Nun sollten schnell Möglichkeiten für Kooperationen oder Kompromisse ausgelotet werden. Wie diese aus ARD-Sicht im Detail aussehen könnten, erklärte Piehl nicht. Aus Sicht der ARD jedenfalls habe das Gericht die "Tagesschau"-App auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Zu den Klägern gehören der Axel-Springer-Konzern, die Verlagshäuser der "Süddeutschen Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sowie Verlage wie DuMont Schauberg ("Berliner Zeitung", "Frankfurter Rundschau", "Kölner Stadtanzeiger"), die WAZ-Mediengruppe und die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt"). (red.yoopress)

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