DEUTSCHLAND (Würzburg) - Auf Initiative des Rheingauer Weinbauverbandes wurde bei der Hessischen Landesregierung eine Änderung des § 10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) „Zuerkennung von Gütezeichen“ beantragt. In diesem schönen Amtsdeutsch kündigte der Verband an, dass man „nach eingehender Beratung von Möglichkeiten das Gütezeichen Erstes Gewächs künftig in Grosses Gewächs umbenennen will“. Die mit der Einführung des „Ersten Gewächs“ im Jahr 1999 verabschiedeten Richtlinien (u.a. strenge Ertragsbegrenzung, nur ausgewählte, klimatisch bevorzugte Flächen, 13 g/l Restzucker als Obergrenze, aber geschmacklich trocken wirkend) sollen beibehalten werden.




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