Eine Reihe von Verfahren, bei denen es teilweise um stattliche Summen geht, sind noch anhängig. Durchaus denkbar, dass es bei größeren Dimensionen wie im Fall des Moselwinzers zu anderen Auslegungen kommt und der Fall doch vor dem Bundesverfassungsgericht landet, das der CMA und dem Holzabsatzfond den Todesstoß versetzte. Gerichte sind manchmal unberechenbar…
Ein kurzes Aufatmen war nach der Begründung des schon vorher bekannten Urteils sicher bei DWF-Chefin Monika Reule und ihrem verunsicherten Team angebracht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die etlichen Einsprüche gegen die Abgabe zu einem finanziellen Engpass in Mainz führten. Gezahlt werden muss, aber der Weinfond darf das Geld nicht ausgeben, sondern muss es „bunkern“. Der Spielraum für effiziente Werbemaßnahmen ist damit sehr klein geworden. (rk-yoopress)





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