Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied vor wenigen Tagen, dass die gesetzlichen Abgaben verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab. Ein Aufatmen für unsere Mikro-Winzer, Weinverbände und Gebietsweinwerbungen war deutlich wahrzunehmen.
In Deutschland teilen sich etwa 56.000 Winzer eine Weinbergsfläche von 102.000 Hektar. Davon können 26.000 Trauben- oder Weinerzeuger weniger als 0,5 ha Weinberge ihr Eigentum nennen. Angesichts dieser kleinteiligen Betriebsstruktur der deutschen Weinwirtschaft war aus meiner Sicht die Entscheidung des OVG richtig. Die deutschen Winzer selbst wären weder alleine noch durch freiwillige private Zusammenschlüsse in der Lage, ganzheitlich und effektiv zu werben.
Je nach Weinernte erhält der Deutsche Weinfonds zwischen acht und elf Millionen Euro von den besagten Weinerzeugern und Weinvermarkter. Das sind umgerechnet weniger als ein Cent pro Liter Wein für langfristige Werbekampagnen und internationale Werbung. Wirklich wenig Geld, wenn man bedenkt, dass ein Fußballspieler aus Wolfsburg für 35 Millionen Euro vor kurzem nach England wechselte.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist aber nicht das Ende der Zwangsabgaben-Odyssee. Es gärt weiter und so ist schon zu hören, dass eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrebt wird. Es wird befürchtet, dass hier ein Urteil zu Gunsten der Kläger fällt und somit ein funktionierendes und erfolgreiches System zerschlagen wird. Das erinnert mich an die Reform der Krankenkassen, der Post, und der Wandlung der Deutschen Bundesbahn in eine kommende Aktiengesellschaft. Keine guten Vorzeichen! (a.kohnen)





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