Von dieser Möglichkeit bleiben allerdings DOC-Weine ausgeschlossen, die eine der beiden Qualitätsstufen "Reserve" und "Superiore" tragen, sowie Weine, die Bezeichnungen (Namen) von traditionellen DOC-Unterzonen enthalten.
"Mit dieser Entscheidung tragen wir der Tatsache Rechnung, dass die Nachfrage und gleichzeitig der Absatz von Weinen in den anderen europäischen Weinländern mit dem Verpackungssystem Bag-in-Box steigt. Wir wollen nun mit dem Dekret auch unseren Erzeugern die Möglichkeit einräumen, diesen Markt zu nutzen. Allerdings", so betonte ein Sprecher des Ministeriums, "wollen wir mit restriktiven Bedingungen eine vernünftige Verwendung dieser Systeme gewährleisten."
Die Entscheidung zu diesem Dekret basiert auf einer Initiative der Weinverbände der Provinzen Trient (Trentino) und Bozen (Südtirol), unterstützt von der italienischen Regierung. Nun soll der Erlass des Ministeriums so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden, damit die Erzeuger diese Chance auch bereits kurzfristig nutzen können. (aw.yoopress)




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