Seitdem gab der Stern keine Ruhe und nutzte auch die jüngst von Rodenstocks Anwälten erzwungene Gegendarstellung zum Wiederbeleben der Affäre. Erst jetzt beugte sich das Hamburger Magazin in letzter Instanz. Vorangegangen war eine Rücknahme der Berufung seitens des Sterns gegen das Urteil der Vorinstanz. Offensichtlich hatten die Verantwortlichen im Hamburger Verlagshaus die Aussichtslosigkeit ihrer Rechtsmittel eingesehen.
Der Stern hatte in seiner Berichterstattung den bürgerlichen Namen von Hardy Rodenstock verwendet. Aber genau dies sei unzulässig, so das Hamburger Oberlandesgericht und begründete damit, dass Rodenstock bei seinen geschäftlichen Tätigkeiten ausschließlich unter seinem Künstlernamen agiert habe. Nun ist dem Stern richterlich untersagt, den bürgerlichen Namen Rodenstocks in seiner Berichterstattung zu verwenden.
Damit hat Hardy Rodenstock letztlich gesiegt. Aber unter welchen Umständen? Zurück bleibt ein angekratztes Image, einerseits bei Rodenstock, bedingt durch die inhaltlichen Anschuldigungen des Stern, der ihm u.a. vorwarf, Etiketten von Weltklasseweinen nachgedruckt zu haben und ihm damit Weinfälschung unterstellen wollte und andererseits beim Stern, dessen "heftiger" Stil und Glaubwürdigkeit wieder einmal im Focus steht. (aw.yoopress)





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