Vor Gericht sagte der Biologe aus, er habe "im Namen des Umweltschutzes" eine Debatte über gentechnisch veränderte Organismen auslösen wollen. Das staatliche landwirtschaftliche Forschungsinstitut INRA kritisierte die Strafe als zu mild. Sie sei kein starkes Signal für all jene, die mit solchen Aktionen die "öffentliche Forschung" gefährdeten.
Das Straßburger Verwaltungsgericht hatte das fragliche Versuchsfeld Ende September für illegal erklärt, weil Auflagen der EU-Richtlinie für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen nicht eingehalten wurden. (aw-yoopress)





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