DEUTSCHLAND (Bürgstadt) - Ein deutsches Weinübel begann mit dem Weingesetz von 1971. Ordnung muss sein, dachten sich damals die Gesetzgeber. Die Weinqualitäten wurden über die Oechsle-Grade definiert, nach dem Motto je mehr, desto besser - was in der Folge den Neuzüchtungen, die auf hohe Zuckerbildung in den Trauben und auf stattliche Erträge ausgerichtet waren, Schubkraft gab. Auch die vielen Fluren wurden neu geordnet. Es kam zur Schaffung der Großlagen (152 damals, heute 170) sowie der Einzellagen, die in den großräumigen Arealen aufgingen. 2602 Einzellagen waren es ursprünglich, später kamen durch die „Osterweiterung“ noch einige hinzu.




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